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   BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96   

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https://dejure.org/1996,1447
BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96 (https://dejure.org/1996,1447)
BVerwG, Entscheidung vom 30.08.1996 - 4 B 117.96 (https://dejure.org/1996,1447)
BVerwG, Entscheidung vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 (https://dejure.org/1996,1447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bauen im Außenbereich - Jagdhütte - Schwarzbau - Beseitigungsanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Bauplanungsrecht - Bauen im Außenbereich, Privilegierung einer Jagdhütte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 273
  • DÖV 1997, 41
  • BauR 1996, 828
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 7 B 106.91

    Ausfaulgrube - Kleinkläranlage - Ordnungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
    Auch eine Abweichung von dem Beschluß vom 19. Februar 1992 - BVerwG 7 B 106.91 - Buchholz 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 37 = NVwZ-RR 1992, 360 liegt nicht vor.

    Das Berufungsgericht folgt somit im rechtlichen Ansatz dem Beschluß vom 19. Februar 1992 (a.a.O.); eine Divergenz scheidet demnach aus.

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 52.78

    Privilegierung - Jagdhütte - Jagdbezirk

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
    Die Frage wäre in dem erstrebten Revisionsverfahren nicht entscheidungserheblich, weil zum einen die streitgegenständliche Jagdhütte die zulässige Größe nach beiden Ermittlungsarten überschreitet und zum andern, wie oben ausgeführt, nicht nur die Größe, sondern das gesamte Erscheinungsbild der Hütte nicht ausschließlich nach Gesichtspunkten ausgerichtet ist, die sich allein aus den konkreten Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Jagdausübung ergeben (vgl. hierzu z. B. Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 52.78 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 193 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1964 - I B 208.64

    Außenbereichsvorhaben; Begriff der "natürlichen Eigenart der Landschaft";

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Beschlüssen vom 8. Dezember 1964 - BVerwG 1 B 208.64 - und vom 29. September 1965 - BVerwG 4 B 214.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 17 a und 18) ab.
  • BVerwG, 29.09.1965 - IV B 214.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Jagdhütte bzw. Wochenendhaus

    Auszug aus BVerwG, 30.08.1996 - 4 B 117.96
    Das Urteil des Berufungsgerichts weicht nicht von den Beschlüssen vom 8. Dezember 1964 - BVerwG 1 B 208.64 - und vom 29. September 1965 - BVerwG 4 B 214.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nrn. 17 a und 18) ab.
  • VG Magdeburg, 28.03.2024 - 4 A 106/22

    Abbruchanordnung, Festsetzung der Ersatzvornahme, Kostengrundentscheidungen zur

    Für einen solchen Antrag gegenüber der Beseitigungsverfügung einer Behörde muss ein ganz bestimmter Gegenvorschlag für die Abänderung des Bauwerks unterbreitet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. August 1996 - 4 B 117.96 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 3. März 1966 - IV B 30.66 -, BeckRS 1966, 31301604; Beschluss vom 29. September 1965 - IV B 214.65 -, BeckRS 1965, 31302545).
  • VGH Bayern, 28.06.2010 - 1 B 09.1911

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Beseitigungsanordnung (Verringerung der Wandhöhe um

    Wer ein Gebäude ohne die oder abweichend von der erforderliche(n) Baugenehmigung errichtet hat, muss die damit verbundenen Risiken selbst tragen (BVerwG vom 30.8.1996 NVwZ-RR 1997, 273 = BRS 58 Nr. 90).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97

    Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher

    Der beschließende Senat hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß einer Beseitigungsanordnung nicht allein mit dem Hinweis auf die selbst geschaffenen vollendeten Tatsachen entgegengetreten werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30. August 1996 - BVerwG 4 B 117.96 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 324 = NVwZ-RR 1997, 273).
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